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Ein arbeitsreiches Jahr
wollen wir ausklingen lassen
- mit einem Dankeschön für Vertrauen und gute Zusammenarbeit
- mit herzlichen Festtagswünschen und
- mit einigen Gedanken zum Innehalten.
PS: Unsere Kanzlei ist vom 24.12.2020 bis 6.1.2021 geschlossen.
In dringenden Fällen schicken Sie bitte ein Mail an office@taferner-steuerberatung.at.
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Ergänzungen zum COVID-19-Steuermassnahmengesetz (COVID-19-StMG)
Am 10.12.2020 hat der Nationalrat das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG) beschlossen. Die Beschlussfassung im Bundesrat soll am 17.12.2020 erfolgen. Wir haben in der Klienten-Information 6/2020 schon über die wichtigsten geplanten Änderungen berichtet. Im Rahmen der parlamentarischen Behandlung wurden aber noch die nachstehend dargestellten Ergänzungen aufgenommen:Details
Ein ereignisreiches und ungewöhnliches Jahr neigt sich bald dem Ende zu. Da die Corona-Krise leider noch nicht zu Ende ist, wurden von der Bundesregierung bereits eine Reihe von Verlängerungen für diverse Hilfsmaßnahmen beschlossen bzw. angekündigt. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen.
Abseits der derzeitigen Krise muss man sich aber auch mit den alltäglichen Steuerfragen auseinandersetzen. Daher erhalten Sie – wie jedes Jahr – die Checkliste „Steuertipps zum Jahresende 2020“.
Nicht vergessen werden dürfen die steuerlichen Auswirkungen des Brexits ab 2021. Österreich hat daher ua eine Konsultationsvereinbarung mit Großbritannien betreffend Quellensteuerentlastung abgeschlossen.
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Die Bundesregierung versucht mit zahlreichen Maßnahmen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie bei Unternehmen, NPO und Dienstnehmern abzufedern. So wurde der Fixkostenzuschuss um weitere 6 Monate verlängert (Phase II) und der Anwendungsbereich erweitert. Auch die Kurzarbeit kann um weitere 6 Monate bis 31.3.2021 ausgedehnt werden. Gleichzeitig wurde mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und dem Investitionsprämiengesetz ein Bündel an Maßnahmen gesetzt, um die Wirtschaft zu stärken.
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