Sozialversicherungswerte 2016

Echte und freie Dienstnehmer (ASVG)

 

Höchstbeitragsgrundlage in €

jährlich

monatlich

täglich

laufende Bezüge

---

4.860,00

162,00

Sonderzahlungen1)

9.720,00

---

---

Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen

---

5.670,00

---

Geringfügigkeitsgrenze

---

415,72

31,92

 

Beitragssätze je Beitragsgruppe

gesamt

Dienstgeber-Anteil

Dienstnehmer-Anteil

Arbeiter / Angestellte

 

 

 

Unfallversicherung

1,30 %

   1,30 %   3)

---

Krankenversicherung

7,65 %

3,78 %

3,87 %

Pensionsversicherung

22,80 %

12,55 %

10,25 %

Sonstige (AV, KU, WF, IE)

7,85 %

3,85 %

       4,00 % 2)

Gesamt

39,60 %

21,48 %

18,12 %

BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)

1,53 %

1,53 %

---

Freie Dienstnehmer

 

 

 

Unfallversicherung

1,30 %

1,30 %   3)

---

Krankenversicherung

7,65 %

3,78 %

3,87 %

Pensionsversicherung

22,80 %

12,55 %

10,25 %

Sonstige (AV, KU, WF, IE)

6,85 %

3,35 %

       3,50 % 2)

Gesamt

38,60 %

20,98 %

17,62 %

BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)

1,53 %

1,53 %

---

 

 

 

 

Auflösungsabgabe

 

 

 

Bei DG-Kündigung /einvernehmlicher Auflösung

 

€121,00

----

 

 

 

 

Pensionisten

 

 

 

Krankenversicherung = gesamt

5,10 %

-           

5,10 %

Geringfügig Beschäftigte

 

 

bei Überschreiten der 1,5-fachen Geringfügigkeitsgrenze 4)

 

bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze aus mehreren Dienstverhältnissen 5)

Arbeiter

 

17,70 %

14,20 %

Angestellte

 

17,70 %

13,65 %

Freie Dienstnehmer

 

17,70 %

14,20 %

BV-Beitrag („Abfertigung neu“)

 

1,53 %

---

Selbstversicherung (Opting In)

 

€ 58,68 monatlich

1)    Für Sonderzahlungen verringern sich die Beitragssätze bei Arbeitern und Angestellten um 1 % (DN-Anteil) bzw 0,5 % (DG-Anteil), bei freien Dienstnehmern nur der DN-Anteil um 0,5 %.

2)    Der 3 %ige Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) beträgt für Dienstnehmer mit einem Monatsbezug bis € 1.311 Null, über € 1.311 bis € 1.430: 1 % und über € 1.430 bis € 1.609: 2 %.

3)    entfällt bei über 60-jährigen Beschäftigten

4)    UV 1,3 % (entfällt bei über 60-jährigen geringfügig Beschäftigten) zuzügl pauschale Dienstgeberabgabe 16,4 %

5)    zuzüglich 0,5 % Arbeiterkammerumlage

 

Höchstbeiträge (ohne BV-Beitrag) in €

gesamt

Dienstgeber-Anteil

Dienstnehmer-Anteil

Arbeiter/Angestellte

 

 

 

-          monatlich

1.924,56

1.043,93

880,63

-          jährlich (inklusive Sonderzahlungen)

26.798,04

14.566,42

12.231,62

Freie Dienstnehmer

 

 

 

-          monatlich

2.188,62

1.189,57

999,05

-          jährlich (ohne Sonderzahlungen)

26.263,44

14.274,84

11.988,60


Sozialversicherungswerte für 2016

Gewerbetreibende / sonstige Selbständige (GSVG / FSVG)

 

Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen in €

vorläufige und endgültige

Mindestbeitragsgrundlage

vorläufige und endgültige

Höchstbeitragsgrundlage

monatlich

jährlich

monatlich

jährlich

Gewerbetreibende

 

 

 

 

Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - KV 1)

415,72

4.988,64

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-----------

Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - PV

723,52

8.682,24

5.670,00

68.040,00

ab dem 3. Jahr – in der KV

415,72

4.988,64

5.670,00

68.040,00

ab dem 3. Jahr – in der PV

723,52

8.682,24

5.670,00

68.040,00

Sonstige Selbständige

 

 

 

 

mit oder ohne anderen Einkünften 2)

415,72

4.988,64

5.670,00

68.040,00

  • Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragsgrundlage iHv € 415,72 pm fix, dh es erfolgt keine Nachbemessung.
  • Die große Versicherungsgrenze, wenn keine Nebentätigkeit ausgeübt wird, entfällt ab 2016.

 

Berechnung der vorläufigen

monatlichen Beitragsgrundlage:

(bis zum Vorliegen des Steuerbescheides für 2016):

 

Einkünfte aus versicherungspflichtiger Tätigkeit lt Steuerbescheid 2013

+ in 2013 vorgeschriebene KV- und PV-Beiträge

= Summe

x 1,075 (Inflationsbereinigung)

: Anzahl der Pflichtversicherungsmonate 2013

 

Beitragssätze

Gewerbetreibende

FSVG

 

Sonstige Selbständige

Unfallversicherung pro Monat

             € 9,11

€ 9,11

€ 9,11

Krankenversicherung

7,65 %

---

7,65 %

Pensionsversicherung

18,50 %

20,0 %

18,50 %

Gesamt

26,15 %

20,0 %

26,15 %

BV-Beitrag (bis Beitragsgrundlage)

1,53 %

freiwillig

1,53 %

 

Mindest- und Höchstbeiträge in Absolutbeträgen (inkl UV)

in € (ohne BV-Beitrag)

vorläufige

Mindestbeiträge

vorläufige und endgültige

Höchstbeiträge

monatlich

jährlich

monatlich

jährlich

Gewerbetreibende

 

 

 

 

Neuzugänger im 1. und 2. Jahr 1)

174,76

2.097,12

1.089,86

13.078,32

ab dem 3. Jahr

174,76

2.097,12

1.491,82

17.901,78

Sonstige Selbständige

 

 

 

 

mit oder ohne anderen Einkünften

117,82

1.413,85

1.491,82

17.901,78

 

 

Kammerumlage 2 – Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

Steiermark

Burgenland

Salzburg

Tirol

Wien

Kärnten

Vorarlberg

0,39 %

0,44 %

0,42 %

0,43 %

0,40 %

0,40 %

0,41 %

0,39 %

0,36 %

Ausgleichstaxe 2016

Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese beträgt für jeden begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre:

bei

25 bis 99 Dienstnehmer

100 bis 399 Dienstnehmer

ab 400 Dienstnehmer

pm / pro 25 DN

€ 251

€ 352

€ 374

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