Begünstigte Spenden

Spenden sind grundsätzlich als freiwillige Zuwendungen steuerlich nicht abzugsfähig.
Aufgrund gesetzlicher Anordnung sind Zuwendungen an bestimmte Einrichtungen jedoch als Sonderausgabe bzw. als Betriebsausgabe steuermindernd anzusetzen.

Hier finden Sie den Link um die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spende zu überprüfen:


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